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Die Schülerstreitschlichtung der KSF


Allgemeine Informationen / Hinweise für SchülerInnen

  • Wer sind die Streitschlichter?

    Die StreitschlichterInnen sind Jungen und Mädchen der achten und neunten Klassen, die sich während der Ausbildung in der AG mit den Themen Konflikte im Schulalltag.
    Kommunikation und Konfliktlösung beschäftigt und Techniken der Gesprächsführung eingeübt haben.

  • Was machen die Streitschlichter?

    Die StreitschlichterInnen vermitteln in einem Konflikt zwischen den beteiligten Parteien und unterstützen sie dabei, ihren Streit besser zu verstehen und miteinander eine gute Lösung zu finden, um den Streit zu beenden. Die StreitschlichterInnen sind nicht Richter, sondern Vermittler, sie sind dabei unparteiisch.

  • Du hast Streit und benötigst Hilfe von den Streitschlichtern?

    Du kannst denjenigen, mit dem du Streit hast, darauf ansprechen und eine Streitschlichtung vorschlagen. Hierbei kannst du dir auch Unterstützung holen (KlassensprecherIn/KlassenlehrerIn). Du gehst dann gemeinsam mit deinem Streitpartner dienstags oder donnerstags in der 2. Pause ins LFZ und ihr vereinbart einen Termin bei den Streitschlichtern. Alternativ kannst du ein Kontaktformular ausfüllen und in den Briefkasten der Streitschlichter einwerfen.

  • An wen richtet sich das Angebot?

    Das Angebot richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8


  • Wo findest du uns?

    Wir sind dienstags und donnerstags in der 2. Pause im LFZ. Du kannst dich über die Streitschlichtung informieren und einen Schlichtungstermin vereinbaren.

  • Wie lange dauern die Schlichtungsgespräche?

    Die Schlichtungsgespräche finden nach Vereinbarung in Raum 007 statt. Die Gespräche können je nach Fall zwischen 20 und 60 Minuten in Anspruch nehmen.

    Wenn ein Gespräch während der Unterrichtszeit stattfindet, ist die Voraussetzung dafür, dass keine Klassenarbeiten oder Tests etc. betroffen sind. Ihr erhaltet einen Laufzettel, den ihr nach dem Gespräch der jeweiligen Fachlehrkraft vorzeigen müsst.


Unterhalb könnt ihr das Kontaktformular, Hinweise, unseren Flyer und den Homepageeintrag als PDF downloaden.

ANSPRECHPARTNER: FRAU STILLER UND FRAU TURHAN

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Beschwerde

Beschwerdemanagement

Beschwerdemanagement – Verfahren zur Bearbeitung von Anregungen, Änderungsvorschlägen und Beschwerden

Beschwerdemanager: StD Stephan Mühlenkamp

Zielsetzung

Im Rahmen der Neustrukturierung des Schulprogramms für die Kopernikusschule hat die Gesamt-(Schul-)Konferenz ein Qualitätsleitbild verabschiedet, das u.a. Ziele für den Umgang miteinander in der Schule formuliert, ebenso Ziele für die Weiterentwicklung der Professionalisierung der Erziehungs- und Bildungsarbeit.

Wir möchten, dass sich alle Schülerinnen und Schüler an unserer Schule angenommen, akzeptiert und wertgeschätzt fühlen, damit sie beste Bedingungen für ihre Entwicklung und ihr Lernen haben.

Im Schulalltag kann es jedoch trotz aller Bemühungen diese Leitziele zu erreichen immer wieder dazu kommen, dass Meinungsverschiedenheiten auftreten, Anregungen und Änderungsvorschläge für die tägliche Arbeit formuliert werden oder Beschwerden auftreten.

Damit diese in konstruktiver und zielgerichteter Weise bearbeitet werden können, hat die Schulleitung in enger Kooperation mit dem Schulelternbeirat und der Schülervertretung ein Verfahren für die Bearbeitung von Anregungen, Änderungswünschen und Beschwerden konzipiert, das im kommenden Schuljahr erprobt werden soll.

Der Schule wird es dadurch ermöglicht, früh die unterschiedlichen Probleme und Bedürfnisse wahrzunehmen, die Partizipation zu stärken und partnerschaftlich orientierte Lösungen zu aller Zufriedenheit zu finden. Dies soll zur Qualitätsverbessrung beitragen.

Bevor der Ablauf eines Beschwerdevorgangs dargestellt wird, sind hier Prinzipien für die Vorgehensweise mit Anregungen, Änderungswünschen und Beschwerden an der Kopernikusschule Freigericht dargelegt:

Grundsätze für das Beschwerdemanagement an der Kopernikusschule Freigericht

In einem Beschwerdeverfahren oder in einem Verfahren zu Anregungen und Änderungswünschen soll Folgendes beachtet werden:

  • Im sozialen Miteinander entstehen immer wieder Missverständnisse. Wir können in der Regel im gemeinsamen Gespräch Missverständnisse auflösen, wenn wir die Gegenseite respektieren und versuchen zu verstehen.
  • Grundsätzlich wird auch im Konfliktfall ein intaktes Vertrauensverhältnis vorausgesetzt.
  • Persönliche Informationen und Gespräche in einem Beschwerdefall werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
  • Niemand muss aufgrund einer sachlich geäußerten Kritik oder einer Beschwerde negative Konsequenzen fürchten. Kritik sollte so formuliert werden, dass niemand in seiner persönlichen Würde verletzt wird. Alle Beteiligten gehen möglichst sachlich mit Beschwerden um.
  • Das Ziel in einem Beschwerdeverfahren ist die zügige Bearbeitung und Lösung des Falles.
  • In Lösungsverfahren sollen möglichst wenig Personen involviert werden. Daher sollen Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten zunächst zwischen den Personen geklärt werden, die direkt davon betroffen sind.
  • Das Beschwerdeverfahren soll für alle Beteiligten transparent sein. Der Ablauf des Verfahrens bzw. die Vorgehensweise ist festgelegt. Dabei sind unterschiedliche Instanzen und Instanzenwege festgelegt.
  • Alle Beteiligten können sich auf jeder Stufe des Verfahrens bzw. des Instanzenweges darauf verlassen, dass die Beschwerden zeitnah bearbeitet, dokumentiert und Ergebnisse kommuniziert werden.

Alle Beschwerden laufen zum Zweck der zeitnahen Nachverfolgung und Auswertung bei einer von der Schulleitung benannten Person zusammen,  die den Ablauf des Verfahrens begleitet (Beschwerdemanagerin oder Beschwerdemanager). Diese Person hat nicht die Aufgabe, die Beschwerde selbst zu bearbeiten oder eine Lösung herbeizuführen, sondern den Ablauf des Verfahrens im Blick zu behalten, ggf. Aktionen anzustoßen und am Ende eines Schuljahres eine Zusammenfassung der bearbeiteten Beschwerden zu erstellen.

Vorgehensweise bei Anregungen, Änderungswünschen oder Beschwerden

Anregungen, Änderungswünsche oder Beschwerden bzw. Probleme werden zunächst immer dort besprochen, wo sie entstanden sind, also im direkten Kontakt zwischen den betroffenen Personen, in der Regel also zwischen dem Fach- oder Klassenlehrer und dem Elternteil.

Erst wenn auf dieser Anfangsebene keine Lösung gefunden wird, geht die Bearbeitung in einen vorgegebenen Instanzenweg, der im folgenden Abschnitt beschrieben wird.

Diese Regelung gilt nicht für schwerwiegende Probleme, z. B. beim Verdacht auf strafbare Handlungen, Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Dienstpflichtverletzungen. In diesen Situationen ist die Schulleitung unmittelbar einzuschalten.

Um die Beschwerde/Wünsche sowohl für denjenigen, der diese einreicht, als auch für denjenigen, an den sie gerichtet ist, klar zu formulieren, wird ein Formblatt verwendet (s. Anhang 1). In diesem Formular sollen die Anliegen kurz geschildert und mögliche gewünschte Lösungsansätze skizziert werden. Vereinfachend für das ganz Verfahren ist, wenn bereits der Meldung der Beschwerde das Protokoll eines ersten Gesprächs zwischen den Beteiligten beigefügt wird.

Das ausgefüllte Formular kann in ein dafür eingerichtetes Postkörbchen beim Sekretariat gelegt, per Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt wird.  

Die Beschwerdemanagerin oder der Beschwerdemanager prüft in regelmäßigen Abständen den Posteingang und leitet die Beschwerdepost gemäß des Instanzenweges an die betroffene Lehrperson weiter.

Je nach Dringlichkeitsstufe wird eine unverzügliche und zeitnahe Reaktion erfolgen.

Unterstützung für Eltern

So lange sich die Beschwerde innerhalb der Klasse bewegt, können die Eltern Unterstützung durch den Klassenelternbeirat erhalten. In den folgenden Instanzen können die Eltern auch Unterstützung durch den Schulelternbeirat erhalten. Gerade in angespannten Situationen ist es sinnvoll, eine weitere Partei zur Vermittlung oder Mediation hinzuzuziehen.

Unterstützung für die Lehrkraft

Sollte die von der Beschwerde betroffene Lehrperson Unterstützung benötigen, kann sie sich an die Schulleitung und ggf. den Personalrat wenden.

Protokollierung und Dokumentation

Das Beschwerdeformular wird im Rahmen des Gesprächs vollständig ausgefüllt und nach Möglichkeit eine Vereinbarung getroffen. Dabei wird ein angemessener Zeitrahmen zur Umsetzung vereinbart.

Die Vereinbarung kann auch lauten, den nächsten Schritt im Instanzenweg zu nutzen! Das Gesprächsprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und an die Beschwerdemanagerin oder den Beschwerdemanager weitergegeben. Nach Ablauf des gesetzten Zeitrahmens wird bei der betroffenen Lehrkraft nachgefragt, ob die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt wurden und ob sie wirksam waren. Ist das der Fall, kann die Beschwerde abgeschlossen werden.

Waren die Maßnahmen nicht wirksam, wird der nächste Schritt im Instanzenweg beschritten. Dies kann sowohl durch die Eltern/Schüler als auch durch die Lehrperson erfolgen.

Instanzenweg

Den Instanzenweg mit den beteiligten Personen zeigt die Tabelle auf dem gesonderten Beiblatt.

Auswertung

Auf jeder Instanzenebene wird versucht Lösungen für Konflikte zu finden. Dies geschieht zunächst mit Hilfe des o.g. Formblattes und von Gesprächsprotokollen. Wenn eine Maßnahme letztlich von beiden Parteien innerhalb des festgelegten Zeitraums erfolgreich umgesetzt wurde, gilt die Beschwerde als beendet.

Nach angemessenem Zeitraum findet eine Evaluation durch die betroffenen Personen sowie die Beschwerdemanagerin bzw. den Beschwerdemanager statt. Auf einem eigenen Evaluationsbogen werden die Kriterien und Abläufe des Verfahrens überprüft und bewertet.

Der gesamte Vorgang wird dokumentiert. Alle Beteiligten erhalten zum Abschluss eine Kopie der Dokumentation.

Am Ende des Schuljahres stellt die Beschwerdemanagerin bzw. den Beschwerdemanager die bearbeiteten Beschwerden und die daraus resultierenden Ergebnisse zusammen. Die Schulleitung bewertet die Gesamtheit der Beschwerden im Hinblick auf Ursachenhäufigkeit, erzielte Ergebnisse und ggf. auftauchende Schwachstellen. Die Ergebnisse werden der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz jährlich vorgestellt.

Beschwerdemanagement Antrag

Beschwerdemanagement Gesprächsprotokoll

Beschwerdemanagement Instanzen

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Europäische Dimension

Europäische Dimension und Interkulturelles Lernen

Kompetenzorientiertes Schulcurriculum mit Bezug zu dem Europäischen Curriculum der Hessischen Europaschulen, dem Schulprogramm, dem Methodencurriculum und dem Berufsorientierungscurriculum für alle Zweige, Stufen und Fächer unter Einbeziehung von fächerverbindenden Aspekten und der Evaluation.

Zukunftsorientiertes Fremdsprachenkonzept im Sinne der Sprachenvielfalt mit dem Ziel der Förderung des interkulturellen Lernens und der internationalen Verständigung: Englisch, Französisch, Latein, Spanisch und Italienisch im Regelunterricht sowie Chinesisch, Russisch und Altgriechisch als Angebote im Ganztagsprogramm.

International anerkannte Sprachenzertifikate: Cambridge Certificate in Advanced English (Englisch), DELF (Französisch), DELE (Spanisch), Certificato Italiano (Italienisch), DaZ (Deutsch als Zweitsprache) sowie europaschulspezifische Leistungsnachweise, Zertifikate, Bescheinigungen und Dokumente (Europäisches Portfolio der Sprachen und Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) mit dem Ziel der Eröffnung neuer Berufs- und Studienperspektiven und der Erleichterung der Integration in andere Erziehungs- und Gesellschaftssysteme.

read more: Sprachenzertifikate

Teilnahme an Wettbewerben (z.B. Fremdsprachenwettbewerb, The Big Challenge, Bundescup Spielend Russisch lernen, Europäischer Wettbewerb, Vorlesewettbewerb)

Internationale Austausch- und Begegnungsprogramme (bilaterale und multilaterale themenbezogene, sprachlich, gesellschaftswissenschaftlich, ökologisch, musisch, künstlerisch, sportlich und erlebnispädagogisch orientierte Projekte, Partnerschaften, European Classes) sowie Internet-Projekte (auch EU Projekte im Rahmen von eTwinning und Erasmus+) mit Belgien, China, Dänemark, England, Frankreich, Italien, Irland, Israel, Niederlande, Norwegen, Polen, Spanien, Rumänien, Tansania, Ungarn, U.S.A. zur Förderung des Erwerbs von interkultureller kommunikativer Handlungskompetenz, Medien- und Methodenkompetenz sowie persönlichkeitsbezogener Kompetenzen im Bereich der Berufs- und Studienorientierung.

read more: Begegnungsprogramme

Internationale Betriebspraktika (z. B. England, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, U.S.A. zur Förderung des Erwerbs von Kompetenzen im Bereich der Berufs- und Studienorientierung.

read more: Berufs- und Studienorientierung

Bilingualer Sachfachunterricht: Erdkunde und Politik und Wirtschaft in englischer Sprache und Erdkunde und Geschichte in französischer Sprache sowie weitere Module in verschiedenen Sachfächern

Erweiterter Fremdsprachenunterricht (EFU) in der Realschule

Computergestützter Fremdsprachenunterricht und Nutzung moderner Medien im Regelunterricht im Sinne eines kritischen und sinnvollen Einsatzes neuer Informations- und Kommunikationstechnologien

Sprachintensivkurse, Kompaktlernen, früher Fremdsprachenerwerb (z. B. Spielend Französisch lernen)

Interkulturelle Integrationskonzepte in einer multikulturellen Gesellschaft mit Betreuungs- und Beratungsangeboten (z.B. Helfen macht Schule: Hilfsprojekte und Begegnungsfahrten mit den Partnerschulen in Tansania, Intensivklassen, Deutsch als Fremdsprache, Förderkonzepte, Konzept der Berufs- und Studienorientierung, Umgang mit besonderem pädagogischem Förderbedarf und besonders Begabten, Modell „Gemeinsamer Übergang“, Soziales Lernen, Schulsozialarbeit, Prävention, Schulseelsorge, Mediation).

Europäisches Portfolio der Sprachen mit dem Sprachenpass, der Sprachlernbiografie und dem Dossier zur Dokumentation der Sprachkompetenzen nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR) mit dem Ziel der Steigerung der Motivation zum Erlernen von Fremdsprachen, der Befähigung zur realistischen Selbsteinschätzung und der Beurteilung der Leistungen, der Förderung des selbstständigen, handlungsorientierten Lernens und verantwortungsbewussten Planens der eigenen Sprachlernprozesse, Dokumentation von schulischen und außerschulischen Erfahrungen auch in den Bereichen des Sprachenlernens und des Interkulturellen Lernens in Form der Individualprofilbildung

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Unterrichten

Die Chorklassen der Kopernikusschule Freigericht

Ansprechpartner: Herr Zellmann

Im Rahmen einer besonderen Förderung bietet die Kopernikusschule in den Klassen 5 und 6 des Gymnasiums und der Realschule einen erweiterten Musikunterricht in Klassenverbänden mit dem Schwerpunkt Chorarbeit an. Diese musikalische Förderung erfährt ihre Fortsetzung in der Chorklassen AG 7-10 und wird in der Oberstufe mit dem Oberstufenchor oder bei besonderer Begabung einzelner Chorristen mit der Teilnahme am Mädchenensemble fortgeführt.

Chorarbeit an der Kopernikusschule Freigericht


Die Bläserklassen der Kopernikusschule Freigericht

Ansprechpartner: Herr Weißmantel

Im Rahmen der besonderen musikalischen Förderung bietet die Kopernikusschule seit dem Schuljahr 2008/2009 in Zusammenarbeit mit der Musikschule Main-Kinzig eine Bläserklasse an. Die Schülerinnen und Schüler  erlernen in einem von zwei auf drei Stunden erweiterten Musikinstrument ein Blasinstrument. Das Angebot gilt sowohl für Anfänger als auch für Schülerinnen und Schüler mit Erfahrungen auf ihrem Intrument.

Instrumentalunterricht an der Kopernikusschule Freigericht


Vorlesewettbewerb der sechsten Klassen

Ansprechpartner: Frau Dietrich, Herr Symalla

Dieser vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels ausgetragene bundesweite Vorlesewettbewerb für Schüler und Schülerinnen der sechsten Klassen ist auch an der KSF fester Bestandteil und alljährlich in die Woche des Literarischen Novembers miteingebunden. So ist es schon eine besondere Situation, dass die Kinder in den gleichen Räumen ihre Vorlesekünste und ausgewählte Bücher vorstellen, in denen in den Tagen davor und danach namhafte (Kinder- und Jugendbuch)Autoren aus ihren Büchern lesen.
Zudem ist die KSF regelmäßig in Kooperation mit der örtlichen Buchhandlung „Das Buch“ Veranstalter der ersten regionalen Wettbewerbsetappe, dem Kreisentscheid Main-Kinzig-Kreis West.

Vorlesewettbewerb


Unser Schulhund Finja

Ansprechpartnerin: Frau Happ

Seit dem Schuljahr 2013/2014 begleitet der Schulhund „Finja“ Schülerinnen und Schüler der Kopernikusschule Freigericht in den Unterricht. Ihre Aufgabe ist es Jugendliche im Unterricht zu motivieren und die Sozialkompetenzen durch die Übernahme von Verantwortung zu fördern. Finja wurde auf ihre Aufgaben entsprechend vorbereitet und ausgebildet. Ebenso absolvierte Finjas Halterin, Frau Happ, eine tiergestützte Pädagogikausbildung.


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